Für Kunden

Urlaub, Krankheit, Kündigung…
…bei diesen Worten wird der Dienstplan häufig von heute auf morgen auf den Kopf gestellt.

Persorent Berlin Kleeblatt

Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihre fehlenden Mitarbeiter durch den Einsatz von Leasingpersonal schnellstens zu ersetzen. Ob Sie für einzelne Tage, mehrere Wochen oder auch mehrere Monate Ersatz benötigen, wir finden den für Sie passenden Mitarbeiter in unserem Personalpool. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Telefonisch, per Mail oder auch gerne im persönlichen Gespräch. Wir finden eine Lösung auch für Ihren Personalengpass!

Das Team von Persorent ist spezialisiert auf regelmäßig wechselnde Einsätze. Ob geplanter oder ungeplanter Personalbedarf, die Mitarbeiter von Persorent erfassen schnell und kompetent neue Aufgaben und Einsatzorte. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen unseres Teams können die Anforderungen unserer Kunden hochprofessionell umgesetzt werden. Bei regelmäßig statt findenden Einsätzen sorgen wir dafür, dass wir Ihnen die gleichen Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Dies erleichtert die Einsätze für alle Beteiligten. Sowohl für die Kunden und Patienten, als auch für die Mitarbeiter selber, sorgt dieses Vorgehen für eine hohe Zufriedenheit.

Ob Pflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Erzieher oder Mitarbeiter mit Erfahrung im Intensivbereich: wir stehen professionell an Ihrer Seite. Sowohl im stationären Bereich als auch für den ambulanten Einsatz finden wir für Sie den passenden Mitarbeiter.Bei der Auswahl unseres Personals achten wir auf die notwendigen Qualifikationen, gesetzlichen Anforderungen für Fortbildungen und Untersuchungen, sowie auf die Persönlichkeit, Empathie und das Erscheinungsbild.

Persorent Berlin Team

Wie fordere ich Personal an?

Rufen Sie uns an und teilen uns Ihre Wünsche und Anforderungen mit. Wir stellen Ihnen den geeigneten Mitarbeiter aus unserem Team zur Verfügung und bestätigen Ihnen den Einsatz per Mail. Den Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung senden wir Ihnen per Post zu. Bei regelmäßig wiederkehrenden Einsätzen stellen wir Ihnen, gerne immer wieder die selben Mitarbeiter zur Verfügung. Dieses Vorgehen sorgt bei allen Beteiligten für eine hohe Zufriedenheit und Motivation.

Wie läuft der Einsatz ab?

Der von Ihnen gebuchten Mitarbeiter erscheint kurz vor Dienstbeginn bei Ihnen und meldet sich zum Einsatz. Auf Wunsch ist auch vorab eine Einarbeitung vor Ort möglich. Der Mitarbeiter steht für den gebuchten Zeitraum zu Ihrer Verfügung. Sollte es veränderte Einsatzzeiten geben, bitten wir um eine kurze Information. Nach Dienstende erhalten Sie den ausgefüllten Tätigkeitsnachweis mit den genauen Dienstzeiten. Dieser Nachweis wird von Ihnen unterschrieben und dient als Grundlage für die Rechnungserstellung. Unsere Mitarbeiter leiten die Tätigkeitsnachweise wöchentlich an unser Büro weiter und von hier erhalten Sie dann die Rechnung für die erfolgten Einsätze. Grundlage für jede Überlassung sind das AÜG und unsere AGB.

Infos zur Arbeitnehmerüberlassung:

Ar­beit­neh­merüber­las­sung ist das – in der Re­gel zeit­lich be­grenz­te – Aus­lei­hen ei­nes Ar­beit­neh­mers zur Ar­beit in dem Be­trieb ei­nes Drit­ten, des „Ent­lei­hers“. Statt von Ar­beit­neh­merüber­las­sung spricht man auch von Zeit­ar­beit oder von Leih­ar­beit. Bei Ar­beit­neh­merüber­lassung fal­len Ar­beits­ver­trag und Ar­beits­leis­tung ausein­an­der: Der Ar­beits­ver­trag des Leih­ar­beit­neh­mers be­steht mit dem Ver­lei­her (Persorent Berlin ) die Ar­beits­leis­tung er­folgt beim Ent­lei­her.

Wer gewerbsmäßig als Dienstleister im Bereich der Arbeitnehmer-überlassung tätig werden möchte, benötigt eine besondere Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (§ 1 Abs. 1 S. 1 AÜG). Persorent Berlin hat diese Erlaubnis am 5. Mai 2015 von der Agentur für Arbeit Kiel erhalten. Von Arbeitnehmerüberlassung wird gesprochen, wenn ein selbständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend oder dauernd an einen anderen Unternehmer (Entleiher) „ausleiht“. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht fort; jedoch steht dem Entleiher ein Direktionsrecht zu, d. h. der Leiharbeitnehmer unterliegt dessen Weisungen.
Die Erlaubnis wird nur auf schriftlichen Antrag von der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Diese Erlaubnis wird in den ersten drei Jahren mit einer Befristung auf jeweils ein Jahr begrenzt. Im Anschluss daran, kann die Erlaubnis unbefristet erteilt werden.

Die Rech­te des Leih­ar­beit­neh­mers und die Pflichten des Verleihers sind im Gesetz der Arbeitnehmerüberlassung (AUEG) geregelt. Der Verleiher hat der Erlaubnisbehörde (Arbeitsagentur) halbjährlich statistische Meldungen zu erstatten, über:

  • Die Zahl der überlassenen Leiharbeitnehmer, getrennt nach Geschlecht, nach der Staatsangehörigkeit und nach Berufsgruppen
  • Die Zahl der Überlassungsfälle, gegliedert nach Wirtschaftsgruppen
  • Die Zahl der Entleiher, denen er Leiharbeitnehmer überlassen hat
  • Die Zahl und die Dauer der Arbeitsverhältnisse, die er mit jedem überlassenen Leiharbeitnehmer eingegangen ist
  • Die Zahl der Beschäftigungstage jedes überlassenen Leiharbeitnehmers, gegliedert nach Überlassungsfällen.

Der Verleiher hat der Erlaubnisbehörde (Arbeitsagentur) halbjährlich statistische Meldungen zu erstatten, über:

  • Die Zahl der überlassenen Leiharbeitnehmer, getrennt nach Geschlecht, nach der Staatsangehörigkeit und nach Berufsgruppen
  • Die Zahl der Überlassungsfälle, gegliedert nach Wirtschaftsgruppen
  • Die Zahl der Entleiher, denen er Leiharbeitnehmer überlassen hat
  • Die Zahl und die Dauer der Arbeitsverhältnisse, die er mit jedem überlassenen Leiharbeitnehmer eingegangen ist
  • Die Zahl der Beschäftigungstage jedes überlassenen Leiharbeitnehmers, gegliedert nach Überlassungsfällen.

Zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerüber-lassungsgesetzes führen überregional arbeitende spezialisierte Prüfteams der zuständigen Arbeitsagenturen Betriebsprüfungen bei den ANÜG-Betrieben durch.

Prüfungsschwerpunkte sind u.a.

  • Die Beachtung des Gleichstellungsgrundsatzes bzw. die korrekte Anwendung der Tarifverträge im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
  • Die korrekte Eingruppierung in die Entgeltgruppen der Zeitarbeitnehmerin/des Zeitarbeitnehmers entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit
  • Die Gewährung von Mindestlöhnen und Aufwendungsersatz, sowie die Beachtung der Regelung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
  • Die korrekte Gewährung von Entgelt- und Entgeltersatzleistungen und von Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung auch während Zeiten des Nichtein-satzes (Garantielohn)
  • Die Abführung von Beiträgen zu allen Zweigen der SozialversicherungZusätzliche Kontrollen erfolgen durch den Zoll, mit dem Schwerpunkt der Aufdeckung von Schwarzarbeit.

Persorent Berlin Schwarzer GmbH hat die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung im Mai 2015 von der Bundesagentur für Arbeit Kiel erhalten.

Persorent ist von Beginn an dem Tarifvertrag der IGZ angeschlossen. Wir beachten selbstverständlich die tariflichen und gesetzlichen Vorgaben für unsere Mitarbeiter. Dies spiegelt sich zum einen in unseren Arbeitsverträgen als auch in der fairen und gesetzlich vorgegebenen Bezahlung wieder.